Wir haben einen A 6 3.0 TDI (4F) mit Abt zusatzsteuergerät. Von Audi wurden wir aufgefordert im Rahmen der Rückrufaktion 23X6 ein Softwareupdate machen zu lassen. Dazu ist Audi gesetzlich verpflichtet, eine Ersatzmobilität zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft der Werkstatt könnte die Maßnahme einige Tage dauern wegen des Zusatzsteuergeräts. Nun weigert sich Audi, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen für die Dauer der Maßnahme, da unser Fahrzeug nicht mehr im Werkszustand ist. Leistungssteigerung ist ganz legal in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Hat dazu jemand Erfahrung?
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