Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Verrechnung/Handhabung der Anschlussgarantie bei Audi in Verbindung mit dem Autohaus.
Wird im Fall der Inanspruchnahme eines Anschlussgarantiefalls der Gegenwert der Reparatur inkl. Material 1:1 an Audi gesendet bzw. die 1:1 von Audi übernommen, oder hat das Autohaus eine Art Kontingent zur Verfügung, mit dem es auskommen muss.
Anders gefragt, hätte das Autohaus einen Vorteil, einen Anschlussgarantiefall zu umgehen, oder z.B. zu sagen, wenn es einen strittigen Schaden gibt, dass es der Kunde selbst zahlen muss?
Danke schon mal für die Antworten.
Bernd
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